Gentechnik in Sachsen

Das Standortregister

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Gemäß dem seit Februar 2005 gültigen Gentechnikgesetz muss der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen mindestens drei Monate vor der Aussaat an ein Standortregister gemeldet werden.

Die Daten des Standortregisters sind gegenwärtig noch flurstücksgenau öffentlich zugänglich: http://www.bvl.bund.de/standortregister.htm. Personenbezogene Daten der Gentechnik-Anbauer sind bei Nachweis eines berechtigten Interesses erhältlich. Anträge sind an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Referat 404 (Koexistenz, GVO Monitoring), Taubenstraße 42/43, 10177 Berlin zu stellen, Formulare gibt es bei www.bvl.bund.de. Nach unserer Einschätzung müssten Landwirte in der Umgebung der gemeldeten Felder, Kleingärtner, Imker, Gärtner u.ä. die Daten erhalten.

Nicht weniger interessant ist die Datenbank des BVL mit den angemeldeten Freisetzungsvorhaben in Deutschland. HIER finden sich viele Informationen z.B. über den Zeitraum, Ort und Ziel der Versuche.