Raps-Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen auch nach Sachsen geliefert
Die Europäische Kommission hatte im November 2018 die Mitgliedsstaaten darüber informiert, dass in Frankreich bei einer amtlichen Kontrolle Spuren des gentechnisch veränderten Rapses GT73 in einer Partie Raps-Saatgut nachgewiesen wurden. GT73 ist resistent gegen Glyphosat-basierte Herbizide. Weitere Untersuchungen von Saatgut derselben Herkunft durch deutsche Behörden haben ergeben, dass geringfügige Spuren von GT73 auch in einer weiteren Partie Raps-Saatgut enthalten sind, die nach Deutschland verbracht wurde. Der gentechnisch veränderte GT73-Raps hat in der EU keine Zulassung zum Anbau, aber als Lebens- und Futtermittel. Eine Gesundheitsgefährdung von Mensch und Tier besteht nicht. Um die Auskreuzung des Rapses und damit die Verbreitung in der Umwelt zu vermeiden, muss der ausgesäte Raps vor der Blüte vernichtet werden.
Teile der betroffenen Partie wurden auch nach Sachsen geliefert und größtenteils ausgesät. Im Freistaat Sachsen sind zwölf Landwirtschaftsbetriebe betroffen, die insgesamt 120 Einheiten des verunreinigten Raps-Saatguts der Sorte DK Exception erhalten haben.
Im Ergebnis der Ermittlungen durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wurde festgestellt, dass eine Gesamtfläche von 471 ha mit dem verunreinigten Saatgut, teilweise auch zusammen mit anderem Saatgut, bestellt wurde. Das LfULG hat zwischenzeitlich Anordnungen erlassen, wonach die Landwirtschaftsbetriebe den betroffenen Winterraps bis spätestens zum 31. März 2019 durch mechanische Behandlung vernichten müssen. Außerdem wurde angeordnet, dass in den Folgekulturen nachwachsende Rapspflanzen zu beseitigen sind. Die in einem Betrieb vorhandene Restmenge (ca. 3 bis 4 kg Saatgut) wird vom Lieferanten zurückgenommen. Das LfULG wird die Umsetzung dieser Maßnahmen kontrollieren und den Landwirten Hinweise zu Folgekulturen geben.
Quelle: Infodienst Landwirtschaft 2/2019
Informations- und Servicestelle Pirna
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