Keine Gentechnik auf Kirchenland

Keine Gentechnik auf Kirchenland

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Was kann ich als Vertreter oder Angehöriger der Kirchgemeinde tun?

  • Organisation von Gemeindeabenden
  • Angebot an Friedensgebeten
  • Festschreibung von gentechnikfreien Flächen in die Pachtverträge
  • Beteiligung an gentechnikfreien Zonen
  • Hinweis auf Bewahrung der Schöpfung

Gentechnikanbau im Pachtvertrag ausschließen

Die Kirchen sind auch in Sachsen die größten privaten Landbesitzer. Als Verpächter dieser Flächen haben es die Gemeinden in der Hand, ob auf ihrem Gemeindeland gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden oder nicht.

Evangelische Landeskirche

Die Synode empfiehlt den Kirchgemeinden beim Neuabschluss bzw. bei der Verlängerung von Pachtverträgen eine Entscheidung zu treffen, ob in den Pachtvertrag folgende Formulierung aufzunehmen ist: "Gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut darf auf dem Pachtgrundstück nicht ausgesät und gepflanzt werden."

(Beschluss der Frühjahrssynode der Evangelischen Landeskirche Sachsens vom 10.04.2000)

Unsere Bitte an Sie: Beziehen Sie Position! Prüfen Sie die Empfehlung der Landessynode, um in ihrer Kirchgemeinde durch den Ausschluss des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf kirchlichem Pachtland ein wichtiges Signal zu setzen. Wir bitten Sie, auch in Veranstaltungen Ihrer Gemeinde dieses aktuelle Thema aufzunehmen.

Der Beauftragte der Landeskirche für Glaube, Naturwissenschaft und Umwelt Joachim Krause, kann Sie dabei unterstützen und Ansprechpartner vermitteln.

Die nachfolgende Graphik stammt aus dem taz-blog von SOS - Save Our Seeds (http://taz.de/blogs/wp-inst/wp-content/blogs.dir/33/files/2007/04/kirchen_vergleich_small.jpg)

Quelle: taz-blog